Vereinsmitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Alle Eltern, die ein Kind in der Tageseinrichtung der Brüser Zwerge betreuen lassen, sind ordentliche Mitglieder des Vereins und stimmberechtigt. Alle anderen Interessierten können ebenfalls Mitglied werden. Sie haben zwar kein Stimmrecht können jedoch aktiv am Vereinsgeschehen teilhaben und werden als förderndes Mitglied geführt.

Die Beschränkung des Stimmrechts auf lediglich einen Teil der Vereinsmitglieder ist im Hinblick auf eine Vorschrift im „Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder“ notwendig, damit der Verein in den Genuss des Höchstsatzes der öffentlichen Zuschüsse für den Betrieb des Kindergartens kommt.

Wie kann ich Mitglied werden?

Um die Mitgliedschaft zu beantragen, muss ein ausgefüllter Aufnahmeantrag bei uns eingereicht werden. Aufnahmeantrag Brüser Zwerge e.V.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Der Mitgliedsbeitrag beträgt z.Z. 30€ jährlich.

Bei Neuaufnahmen innerhalb des Kalenderjahres wird der Beitrag anteilig erhoben.

Wozu berechtigt mich die Mitgliedschaft?

Alle stimmberechtigten Mitglieder wählen gemeinsam den Vorstand des Vereins, oder können sich selber zur Wahl aufstellen lassen. Der Erwerb der Mitgliedschaft begründet aber nicht automatisch einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Eine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Jahresende möglich. Anteilige Erstattungen innerhalb des Kalenderjahres sind ausgeschlossen.